Revision
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Die Revision im Bibliothekswesen dient dazu den Bestand der Bibliothek zu sichern. Sie ist ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements
Revisionsarten
In der Regel findet eine Teilrevision statt bei welcher der in der Bibliothek befindliche Bestand sowie ausgeliehene Medien mit dem Katalog abgeglichen werden. Die Revision während der Öffnungszeiten stellt eine weitere Erschwernis dar.
Bei der Generalrevision, dem so genannten Büchersturz, werden alle Medien in die Bibliothek zurückgerufen. Ein entsprechender Passus sollte in der Nutzungsordnung vorgesehen sein.
Ziel der Revision
- Bei der Revision wird festgestellt ob Teile des Bestands vermisst werden. Insbesondere bei wertvollen Werken kann dies auf einen Diebstahl der Werke hindeuten. Regelmäßig werden durch die Revision Fälle des systematischen Diebstahls bekannt.
Fehlende Medien können entweder dokumentiert werden (um Benutzer zu informieren, aber auch, Abschreibungen managen zu können) oder für eine Ersatzanschaffung in Betracht gezogen werden.
- Weiterhin werden in der Systematik verstellte Werke aufgefunden. Dies kann durch die Benutzer entweder unabsichtlich geschehen oder in der Absicht, sich den uneingeschränkten Zugang von Werken zu sichern. Insbesondere in der Nähe von Kopiergeräten finden sich häufig diese "Depots" oder "Nester".
- Die Revision gibt auch die Gelegenheit die Richtigkeit der im Katalog enthaltenen Titelaufnahmen zu überprüfen.
- Letztlich wird bei der Revision auch der Zustand der Werke überprüft. So können beschädigte Medien ausgesondert oder repariert werden. Zur Bestandserhaltung wird häufig auch eine Entstaubung im Rahmen der Revision vorgenommen.

