Öffentliche Bibliothek
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Unter Öffentlichen Bibliotheken (ÖB) werden in Deutschland öffentlich zugängliche Bibliotheken verstanden, die einen Bestand für die allgemeine Bevölkerung führen und sich dadurch von wissenschaftlichen Bibliotheken unterscheiden.
Öffentliche Bibliotheken in Deutschland werden in Großstadt-, Mittelstadt- und Bibliotheken der Grundversorgung unterteilt. Großstadtbibliotheken haben meinst eine Zentral- und mehrere Stadtteilbibliotheken, die sich zu einem gesamten System verbinden. Zusätzlich bieten manche Städte auch Fahrbibliotheken an.
Auftrag
Öffentliche Bibliotheken dienen der allgemeinen Bildung und Informationsversorung nach Art. 5 des GG. Außerdem sind sie kulturelle Einrichtungen und werden von den Kreisen, Städten oder Gemeinden unterhalten.
Standards für ÖBs sind in Bibliotheken`93 festgelegt. Betreuungseinrichtungen sind in vielen Landkreisen die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen.
Verwandte Begriffe
Bibliothekar, Bibliotheksmanagement, Bibliothekswissenschaft

